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VORAUSSETZUNGEN für eVBs
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Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) enthält alle wichtigen technischen Daten deines Fahrzeugs. Er ist sozusagen der Nachweis dafür, dass du am Straßenverkehr teilnehmen darfst. Hier findest du Details wie Marke, Modell, Hubraum, Leistung und vieles mehr. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) hingegen enthält persönliche Informationen des Fahrzeughalters wie Name, Anschrift und Geburtsdatum. Er ist quasi das Verwaltungsdokument. Beide Dokumente sind super wichtig, wenn du dein Fahrzeug nutzen möchtest.
Hallo, hallo, hallo! Setz dich bequem hin und schnall dich an, wir machen eine wilde Fahrt in die aufregende Welt der Autoversicherungen. Ja, du hast richtig gehört: aufregend! Also, fangen wir mit der eVB an, auch bekannt als elektronische Versicherungsbestätigung. Klingt fancy, oder?
Die eVB ist im Grunde genommen wie der VIP-Pass für dein Auto, um auf den Straßen herumzucruisen. Um diese zu bekommen, brauchst du einige Infos bereit: Deinen Namen (ja, du bist der Star hier), deine Adresse, dein Geburtsdatum und natürlich Details zu deinem schicken Wagen, wie Hersteller, Typ und das Erstzulassungsdatum.
Jetzt zur Berechnung deiner Autoversicherung - da gibt es mehr Variablen als in einer Mathe-Klausur. Aber keine Sorge, wir knacken das zusammen! Es geht um Faktoren wie dein Alter (du alter Fuchs!), die Regionalklasse (ja, es macht einen Unterschied, ob du in München oder auf dem Land lebst) und deine Schadensfreiheitsklasse (im Grunde genommen, wie gut du im Vermeiden von Unfällen bist). All diese Faktoren können den Preis deiner Prämie beeinflussen.
Und dann gibt's noch die Doppelkarte (eVB 'elektronische Versicherungsbestätigung'). Nein, das ist kein Spezial-Move beim Poker, sondern eine Bestätigung, dass du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Früher war sie tatsächlich eine physische Karte, aber heute ist alles digital, Baby!
Zum Schluss noch ein wichtiger Punkt: Nicht alle Autoversicherungen sind gleich! Es gibt die Kfz-Haftpflicht (die gesetzlich vorgeschrieben ist), die Teilkasko (deckt zusätzlich Dinge wie Diebstahl und Hagelschäden ab) und die Vollkasko (die Königin unter den Autoversicherungen, deckt fast alles ab).
Also, bevor du dich für eine Versicherung entscheidest, überleg dir gut, was du brauchst und was du bereit bist zu zahlen - hier eine Autoversicherungscheckliste. Und denk dran, bei Versicherungen ist es wie bei Partys: Manchmal ist die teuerste nicht unbedingt die beste.
Ich hoffe, das hilft dir weiter und du fühlst dich jetzt ein bisschen mehr wie ein Autoversicherungs-Rockstar. Denn das bist du!
Fahrerlaubnisklasse: B
(bis 45 Km/h kannst Du dein Kennzeichen im Leichtkraftrad einfach hier mit Versicherungsbestätigung abschließen.)
Dann lass uns bitte das Angebotsformular zu kommen, damit wir für Dich die eVB schnellst als möglich besorgen können:
Der Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief heißt seit 2005 offiziell: Zulassungsbescheinigung Teil 1
Der Fahrzeugschein ist eine Art "Personalausweis" des Fahrzeugs – er enthält neben persönlichen Daten des Fahrzeughalters vor allem technische Angaben zum Fahrzeug.
Viele Autofahrer reden auch heute noch vom Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. In den neuen Formularen stehen jetzt "Zulassungsbescheinigung", aber in Klammern sind die alten Begriffe dabei, die sich so eingebürgert haben.
2005 wurden in der EU Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ersetzt. Das Ziel war, die Dokumente einheitlicher und fälschungssicherer zu machen.
Der Fahrzeugschein ist seit 2005 ein blassgrünes Kärtchen im DIN-A7-Format aus Spezialpapier. Der neue Fahrzeugbrief ist im DIN-A4-Format, ebenfalls auf Spezialpapier. Die alten Fahrzeugpapiere bleiben gültig.
Nur bei Verlust oder wenn du dein Fahrzeug ummeldest, musst du seit dem 1. Oktober 2005 die neuen Zulassungsbescheinigungen bekommen. Dabei bekommst du Teil 1 und Teil 2 der Zulassungsbescheinigung als Paar gleichzeitig neu ausgestellt.
Der Fahrzeugschein enthält mega wichtige technische Infos über das Auto und ermöglicht dir, das Fahrzeug zu checken. Nebenbei dokumentiert der Fahrzeugschein auch die amtliche Genehmigung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Cool, oder?
Nein, du musst immer den originalen Fahrzeugschein im Auto haben. Das steht in Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die Daten, die im Fahrzeugschein stehen, sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Wenn du nur eine Kopie mitführst, kannst du mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Also besser immer das Original dabei haben!
Im Zuge der Vereinheitlichung, um etwaige Sprachprobleme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden und Fahrzeugkontrollen zu vereinfachen, haben die Behörden einheitliche und gültige Nummerierungen (Codes) für bestimmte Angaben in der gesamten EU festgelegt.
Die EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und manchmal auch Unternummern, so wie zum Beispiel:
Außerdem gibt es auch länderspezifische Informationen im Fahrzeugschein. Diese werden durch andere, in Klammern dargestellte Nummerierungen gekennzeichnet. Im deutschen Fahrzeugschein bestehen diese Codes aus Zahlen, wie zum Beispiel:
Hoffentlich helfen dir diese Informationen weiter!
Bei G steht das Leergewicht des Fahrzeugs. Hinter dem Buchstaben G versteckt sich nämlich das Gewicht, wenn das Auto nichts drin hat. Und hier kommt das Spannende: Das Gewicht variiert je nach Ausstattung. Also, wenn du zum Beispiel Allradtechnik oder eine Anhängerkupplung hast, kann das ganz schön was bewegen, so um die 80 bis 100 Kilogramm mehr. Da kann man schon mal ins Schwitzen kommen, oder?
Bei P.2 bzw. P.4 findest du die Angaben zur Leistung in PS und kW. Die Leistung des Fahrzeugs steht unter P.2 und wird in Kilowatt (kW) angegeben. Viele Autobesitzer verwenden immer noch die PS-Zahl. Dafür musst du die kW-Zahl mit 1,36 multiplizieren. Gleich daneben im Fahrzeugschein findest du bei P.4 die Nenndrehzahl, bei der die genannte Leistung erreicht wird. Cool, oder?
Unter P.1 steht der Hubraum - eine wichtige Kennzahl zur Erfassung der Leistung eines Autos neben den Kilowatt. Der Hubraum gibt das Volumen der Zylinder an und beeinflusst die Motorleistung. Je größer der Hubraum ist, umso mehr Power kann das Auto haben. Im Fahrzeugschein findest du den Hubraum unter P.1. Zum Beispiel: 2000 Kubikzentimeter entsprechen einem 2,0-Liter-Motor. Coole Sache, oder? 🚀
Unter dem Buchstaben B steht das Datum der Erstzulassung. Das ist die allererste Angabe im Fahrzeugschein, ganz oben. Die Erstzulassung kann das gleiche Jahr wie das Baujahr sein, muss aber nicht. Cool, oder?
Feld |
BEZEICHNUNG |
Feld | Bezeichnung |
---|---|---|---|
B |
Datum der Erstzulassung |
(2) |
Hersteller-Kurzbezeichnung |
D.1 |
Marke |
(2.1) |
Code zu (2) |
D.2 |
Typ/Variante/Version |
(2.2) |
Code zu D.2 mit Prüfziffer |
D.3 |
Handelsbezeichnung(en) |
(3) |
Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
E |
Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
(4) |
Art des Aufbaus |
F.1 |
Technisch zul. Gesamtmasse in kg |
(5) |
Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau |
F.2 |
Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg |
(6) |
Datum zu K |
G |
Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) |
(7) |
Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg |
H |
Gültigkeitsdauer |
(7.1) bis (7.3) |
Achse 1 bis Achse 3 |
I |
Datum dieser Zulassung |
(8) |
Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg |
J |
Fahrzeugklasse |
(8.1) bis (8.3) |
Achse 1 bis Achse 3 |
K |
Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE |
(9) |
Anzahl der Antriebsachsen |
L |
Anzahl der Achsen |
(10) |
Code zu P.3 |
O.1 |
Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg |
(11) |
Code zu R |
O.2 |
Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg |
(12) |
Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³ |
P.1 |
Hubraum in cm³ |
(13) |
Stützlast in kg |
P.2/P.4 |
Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹ |
(14) |
Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse |
P.3 |
Kraftstoffart oder Energiequelle |
(14.1) |
Code zu V.9 oder (14) |
Q |
Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern) |
(15) |
Bereifung |
R |
Farbe des Fahrzeugs |
(15.1) bis (15.3) |
auf Achse 1 bis Achse 3 |
S.1 |
Sitzplätze einschließlich Fahrersitz |
(16) |
Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II |
S.2 |
Stehplätze |
(17) |
Merkmal zur Betriebserlaubnis |
T |
Höchstgeschwindigkeit in km/h |
(18) |
Länge in mm |
U.1 |
Standgeräusch in dB (A) |
(19) |
Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile |
U.2 |
Drehzahl in 1/min zu U.1 |
(20) |
Höhe in mm |
U.3 |
Fahrgeräusch in dB (A) |
(21) |
Sonstige Vermerke |
V.7 |
CO₂ (in g/km) kombinierter Wert |
(22) |
Bemerkungen und Ausnahmen |
V.9 |
Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse |
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3): Hey, nur damit du Bescheid weißt, es könnte sein, dass du andere Reifen an deinem Fahrzeug montieren darfst, solange sie in der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung erlaubt sind. Cool, oder? Du brauchst kein zusätzliches Gutachten oder eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 dafür. Wenn du wissen willst, welche Reifen noch erlaubt sind, schau einfach ins COC rein. Das Certificate of Conformity (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) verrät es dir.
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