Das festgelegte Datum, welchem im Antrag oder digitalen Abschluss eingetragen ist.
Bis der Antrag beim Versicherer eingegangen ist, die Zahlungen angewiesen sind, nachdem die Rechnung angekommen ist, sind doch einige Tage ins Land gegangen: Wann habe ich denn jetzt Versicherungsschutz?
Kurz in kurz: Versicherungsschutz für eintretende Versicherungsfälle besteht durch die genannten Karenzzeiten, wenn alle Vorgaben des technischen (+) materiellen Beginns gegeben sind. Mit dem Hilfsmittel der juristischen Fiktion (Verwaltungsaufwand der Gesellschaften kann nicht auf Versicherungsnehmer ausgelastet werden) wird der materielle Beginn rückwirkend auf dasselbe Datum, wie im Antrag gelegt. Egal, wie lange die Gesellschaft braucht, um Beiträge einzuziehen, oder eine Versicherungspolice zu schicken.
Unterschriftsdatum innerhalb der Bindefrist (Angebotsablauf) führt dazu, dass die Gesellschaften keine weitere Bonitäts-, Mitarbeiter- oder Bilanz-Prüfungen durchführen können, sondern bereits diese erhöhten Risiken durch die Vorsorge abgesichert sind.
Hinweis zur "Unterschrift" ohne Unterschrift im B2B
Automatische Mitversicherung / Vorsorge
Neu-Gründung, Tochtergesellschaft in USA, neue Mitarbeiter, unerwartet hohe Umsätze…
Gefahrerhöhungen durch Gerüstbauer, Brand-Gefahren durch neue Gastronomien in 15m Umkreis oder weitere potenziale, die Du selber auch nicht ungesehen versichern würdest: Schnell melden!
Neu-Gründung von Tochtergesellschaften (nicht Schwestergesellschaften) besteht innerhalb der EWR automatisch und ohne Prämienzuschlag rückwirkender Versicherungsschutz (!) natürlich auch für USA/Kanada (Gründungen von Vertriebsgesellschaften / Zwischen-Lagern). Das heißt vorläufige Deckung für die Dauer von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt der rechtswirksamen Gründung, des Erwerbs oder der Umwandlung.
Wichtiger HINWEIS: Bei folgenden Tochtergesellschaften (TG) bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung durch den Versicherer: Börsennotierte Gesellschaften, Kredit- oder Finanzdienstleistungsunternehmen (z.B. Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften, Versicherungs- oder Rückversicherungsmakler) sowie Pensionskassen, Gesellschaften mit Sitz oder Registrierung in den USA oder Kanada oder Gesellschaften, deren Wertpapiere in den USA gehandelt werden, einschließlich American Depositary Receipts sowie Private Placements (z.B. gemäß Rule 144A)
Gewerbe-Meldepflichtig:
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Privat-Meldepflichtig:
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Was kann passieren?
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Clevere Hauptfälligkeiten für die Buchhaltung
Es gibt zwei Arten von Obliegenheiten: vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor Vertragsabschluss sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, die Angaben im Antrag korrekt und wahrheitsgemäß zu machen.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um Obliegenheiten in Ihrem Versicherungsvertrag.
Der Versicherungsvertrag regelt nicht nur den Anspruch auf Versicherungsleistungen, sondern auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Verbrauchers. Diese Verpflichtungen werden im Versicherungsrecht Obliegenheiten genannt und sind im Vertrag festgelegt. Diese muss der Versicherungsnehmer beachten, damit er im Schadensfall die vollständige Leistung erhält. Tut er dies nicht, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung.
Vor-Vertragliche Obliegenheiten Obliegenheiten vor Vertragsabschluss Hierzu gehört die Anzeigepflicht, das bedeutet, dass der Kunde bei Vertragsschluss alle Fragen des Versicherers beantworten muss. Bei der Antragstellung auf eine Lebensversicherung muss man beispielsweise alle seine Vorerkrankungen mitteilen. Ändern sich die Gegebenheiten, die bei Vertragsschluss bestanden haben, muss der Kunde das dem Versicherer melden. Stellt sich heraus, dass solche Angaben fehlen, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Eine weitere vorvertragliche Obliegenheit ist, dass der Versicherte keine Gefahrerhöhung vornehmen darf oder diese zu melden hat, wenn sie unvermeidlich ist. Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn es deutlich wahrscheinlicher wird, dass ein Schaden eintritt oder die Höhe eines potenziellen Schadens sich erheblich vergrößert. Meldet der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung nicht, spricht man von einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung: Die Versicherung kann den Vertrag fristlos kündigen und muss im Schadensfall nicht leisten. Wenn eine Gefahrerhöhung jedoch unbeabsichtigt eintritt und man diese nicht meldet, spricht man von einer nicht schuldhaft verletzten Obliegenheit. In diesem Fall kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme kündigen. |
Obliegenheiten während der Laufzeit Dazu gehört die pünktliche und regelmäßige Beitragszahlung, die Anzeigepflicht im Versicherungsfall und die Mitwirkungspflicht. Die Anzeigepflicht ist im Schadensfall wichtig. Wie viel Zeit der Kunde dafür hat, ist im Versicherungsvertrag geregelt. Die Mitwirkungspflicht schreibt ihm vor, die Feststellung der Schadenshöhe nicht zu behindern. Beschädigte Gegenstände sollen zum Beispiel nicht beseitigt werden, so dass die Schadensstelle unverändert bleibt. Eine weitere Obliegenheit ist die Schadenminderungspflicht, also den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem Autounfall sollte man deswegen zum Beispiel ein Warndreieck aufstellen oder ein nach einem Unwetter beschädigtes Fenster abdichten, um das Innere des Hauses zu schützen. Bei bewusst falschen, unvollständigen oder versäumten Angaben im Schadensfall werden die Obliegenheiten missachtet. Die Konsequenzen können sein, dass der Versicherer Leistungen kürzt oder sogar gar nicht auszahlt. |
Bei der Verletzung von vertraglichen Pflichten hängen die Rechtsfolgen vom Verschuldungsgrad des Versicherungsnehmers ab, also ob und in welchem Maße er die Obliegenheitsverletzung selbst zu verantworten hat.
Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung von Obliegenheiten leistet der Versicherer. Er kann den Vertrag allerdings innerhalb eines Monats kündigen. Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung muss die Versicherung dagegen nicht für den Schaden aufkommen.
Wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten bewusst missachtet, besteht eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung. Hat sich diese direkt auf den Eintritt oder Umfang des Schadens ausgewirkt, muss der Versicherer nicht leisten. Gibt der Kunde seinem Versicherer absichtlich Falschinformationen, verletzt er seine Obliegenheiten durch arglistige Täuschung. Die Folgen hierfür sind deutlich gravierender: Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, sodass der Versicherungsnehmer eventuell alle erhaltenen Leistungen zurückzahlen muss. Es besteht hier auch dann keine Leistungspflicht für das Unternehmen, wenn die Täuschung keine Auswirkungen auf das Entstehen oder den Umfang des Versicherungsfalls hatte.
Bitte zahlen Sie den offenen Gesamtbetrag innerhalb der folgenden zwei Wochen, nachdem diese Nachricht bei Ihnen eingetroffen ist. Es reicht aus, wenn der Überweisungsauftrag rechtzeitig vor Fristablauf bei Ihrem Geldinstitut eingeht und Ihr Konto gedeckt ist. Denken Sie auch an die Zinsen und Mahngebühren, sonst entfällt der Versicherungsschutz.
Lesen Sie dazu bitte den Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 38 Absatz 2 VVG) auf der Rückseite.
Vielen Dank, dann hat sich dieser Brief erledigt! Was geschieht, wenn Sie nicht zahlen? Ihr Versicherungsschutz entfällt nach Ablauf der zweiwöchigen Frist, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt den ausstehenden Betrag, aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht gezahlt haben. Das bedeutet: Für Ihre Versicherungsfälle, die nach Ablauf dieser Frist eintreten, können wir keine Leistungen übernehmen. Um Ihren Versicherungsschutz – auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle – zu sichern, reicht es aus, den Gesamtbetrag vor Ablauf der genannten Frist zu zahlen.
Sollten Sie nach Ablauf der Frist weiterhin mit Ihren Zahlungen in Verzug sein, können Sie auch später den ausstehenden Gesamtbetrag nachzahlen und damit den Versicherungsschutz wieder aufleben lassen. Bitte beachten Sie, dass Versicherungsfälle, die nach dem Ablauf der Frist und vor dem Zeitpunkt Ihrer Zahlung eintreten, nicht versichert sind (§ 38 Absatz 2 VVG).
Wenn Sie den Gesamtbetrag sowie die Mahnkosten nicht fristgerecht an uns zahlen, werden wir der Paigo GmbH einen Auftrag zum Forderungseinzug erteilen. Hierdurch entstehen Ihnen zusätzlich Kosten, die Sie vermeiden können, indem Sie heute noch zahlen.
Recht und Gesetz: Auszug aus den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 37 VVG Zahlungsverzug bei Erstprämie
1. Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt*, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
2. Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
* Rechtzeitige Zahlung heißt: innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines.
1. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.
2. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
3. Der Versicherer kann nach Fristablauf ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.
Was Sie wissen sollten: Nach Ablauf der Zwei-Wochenfrist und weiter bestehendem Zahlungsverzug können wir Ihren Vertrag kündigen. Bitte beachten Sie aber, dass wir mit diesem Schreiben noch keine Kündigung aussprechen. Im Gegenteil: Wir freuen uns, wenn Sie Ihren wichtigen Versicherungsschutz aufrechterhalten wollen. Das Gesetz hält sogar noch eine Tür für Sie offen: Selbst nach einer Kündigung können Sie noch durch Bezahlen des Gesamtbetrages innerhalb eines Monats Ihren Versicherungsschutz für zukünftige Versicherungsfälle sichern (§ 38 Abs. 3 VVG). Der einfachste Weg in Zukunft: Die Erfahrung lehrt, dass ein Lastschrifteinzugsverfahren wie ein Schutzschild vor Mahnungen schützt. Bitte überweisen Sie aber auf jeden Fall den noch ausstehenden Betrag.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Es ist im Grunde, wie bei allem: Vertrag wird geschlossen und konkludent wird der Einlösebeitrag (hier: Versicherungsprämie) bezahlt = Versicherungsschutz.
Laut §38 des Versicherungsvertragsgesetzes besteht “materieller” Versicherungsschutz nur dann rückwirkend zum im Antrag festgelegten Zeitpunkt, wenn die Erstprämie auch unverzüglich gezahlt wird / eine Kontodeckung bei SEPA Lastschriften besteht. Wenn später gezahlt werden sollte, gibt es keine Haftung der Gesellschaft für den Vertragsgegenstand (Versicherungsbedingungen), sondern erst ab dem Zeitpunkt der Einlösungsprämie, also erfolgter Zahlung auf dem Eingangskonto der Rechnungsadresse. (und auch dann meistens erst ab 12 Uhr des Tages und/oder 12 Uhr des Folgetages. Viel Zeit, die man bei einem Produktlaunche nicht mehr hat.)
Uns ist beiden klar, dass es im Trubel des Alltags oft dazu kommen kann, dass man diese Versicherungsthematik wieder auf seiner To-Do Liste vergessen hat, denn schließlich wollte man die Versicherungspolice ja nochmal prüfen, ob denn jetzt alles seine Richtigkeit hat. (Serviceangebot: 15 Minuten Versicherungspolicen-Check buchen!) Doch ist die Police noch gar nicht in der Post gewesen? Hat meine HR-Abteilung oder Buchhaltung diese einfach weg geschmissen? Ist diese schon einsortiert? Alles muss man hier selber machen!
Sorgenfrei zu den Kids nach Hause fahren und die Police ganz in Ruhe abwarten. Über deinen simplr Versicherungsmanager [LINK] hast Du diese bereits über die Schnittstellen eingestellt bekommen, doch ist es viel entscheidender, wann diese in die Post gesteckt und bei Dir angekommen ist. Warum?
Hier liegen zwei vertragliche Beginndaten vor, die nur rein fiktiv am gleichen Tag abgeschlossen werden können. Eine gewisse Karenzzeit ist also immer eingeplant, da der Verwaltungsapparat Versicherer und die menschliche Hektik des Business-Alltags keine Perfektion verlangen kann.
Karenzzeit? Dies liegt also immer zur Grunde und bezieht sich auf die Zeit zwischen der Beauftragung und dem Zeitpunkt des abgeschlossenen Vorgangs, der vielleicht irgendwann am selben Tag / in derselben Sekunde stattfinden wird, doch …
Content-Verdauungs-Hinweis: Bevor Du den Kauderwelsch als Nicht-Azubi, also Endkunden verdauen willst: Einfach normal deine Rechnung bezahlen, und Du hast Versicherungsschutz zum Versicherungsbeginn.
Was bedeutet 'Unverzüglich' im Versicherungsvertragsgesetz? (VVG § 33 Fälligkeit)
(1) Der Versicherungsnehmer hat eine einmalige Prämie oder, wenn laufende Prämien vereinbart sind, die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Die Stromberg-Satire zeigt schon ganz gut, dass Ernie erst den Police los schickt, nachdem er sich mit Ulf über Tanja gestritten hat und im Bibel-Club dazu erleuchtet / motiviert wurde, seiner Arbeit nach zu kommen. Soll sagen, dass hier Menschen arbeiten, die weit qualifizierter als die gesammelte Capitol sind, jedoch immer Mal etwas untergehen könnte. Deswegen wirst Du geschützt und die VVG-Vertragsklauseln sind für dich geschaffen worden.
Ein verbindliches Angebot auf Grundlage der gemachten positiven Angaben. Nehmen wir das Beispiel eines kerngesunden Gründerin, die noch nie im Krankenhaus war oder auf Grund von Krankheiten beim Hausarzt oder ambulanten Behandlungen. (Die Menstruation und Frauen-Arzt-Vorsorgetermine sind hierbei natürlich nicht relevant und das Einnehmen der Pille ebenso wenig als Medikation an zu sehen).
So diese perfekte Gesundheit kann alle Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag mit “nein” beantworten und somit ohne weitere Prüfung zum Vertrag kommen.
Erstens: Versicherungsumfang und Leistungen werden beantragt und die vorläufige Deckungszusage wird vom Underwriter, Maklerbetreuer, Head of Aktuariat & Co. bestätigt (relativ informell per E-Mail, aber bindend).
Jetzt folgen 3 Antragsoptionen der Versicherungsgesellschaften:
VVA in der Krankenversicherung
Eine Schwanger-Frau ist ein bereits ein Versicherungsfall! Sie ist ein kostenträchtiges (Entschuldigung an die Damen) Krankenversicherungsfall: U-Untersuchungen, kostenfreie Mitversicherung des Kindes - auch im Bauch schon -, Krankenhausaufenthalte, Mutterschutz-Zeiten, usw.
Vor-Vertragliche-Anzeigepflichtverletzung in der Inhalts-Recht-Gebäude-Haftpflicht & weitere Versicherungen…
Genauso: Einbrüche in Lagerräume, Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit einem unzufrieden Sales-Mitarbeiter, Perser-Teppich-Verunreinigungen durch schmutzige Schuhe oder einfach einer Verletzung eines Handwerkers bei Dir auf der Baustelle.
Du bist zur Anzeige dieses Versicherungsfalls gezwungen:
Was passiert, wenn Du diese Versicherungs-Pflicht (einfache Obliegenheiten folgen hier… [LINK]) verletzen solltest?
Der Versicherer ist ab Kenntnis dieses Tatbestandes rückwirkend von seinen Leistungen befreit mit zusätzlichem Recht auf Grund von arglistiger Täuschung zurück zu treten vom Vertrag. In manchen Härtefällen kann die Prämien-Rückzahlung verwehrt werden, da ganz einfach nur dieser Schadensfall aus den aktuellen und zukünftigen Leistungstexten des Bedingungstexts gestrichen werden (Technisch kommt eine Zusatzvereinbarung mit extra Paragraphen ins Haus, die genau diesen Tatbestand ausschließen und als sideletter vereinbart gelten) und für den übrigen Teil des Bedingungswerks gilt zur selben Prämie (ohne Reduktion) des übrigen Versicherungsschutzes. In der Praxis wird dann noch eine Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit ausgesprochen, um seine Versichertengemeinschaft vor Dir zu schützen und die Kosten des Verwaltungsaufwandes zu minimieren.
Übrigens musst Du dann bei jedem Antrag, neben den Schadensmeldungen der letzten 5 Jahre auch noch die Kündigung beim Vorversicherer anzeigen, welche sich vergewissern können unter welchen Gründen du wechseln möchtest.
"Pönalen" sind Vertragsstrafen, die entstehen, wenn bestimmte vertraglich festgelegte Bedingungen nicht eingehalten werden. Im Versicherungswesen werden Pönalen oft genutzt, um sicherzustellen, dass der Versicherungsnehmer (VN) seinen Pflichten nachkommt. Diese Verpflichtungen können z. B. regelmäßige Wartungen oder Prüfungen betreffen, die zur Risikominderung beitragen. Wenn der VN diese Pflichten nicht erfüllt, könnte das Versicherungsunternehmen im Schadensfall die Zahlung kürzen oder eine Pönale geltend machen.
Im Zusammenhang mit der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) bzw. dem Verpackungsgesetz sind Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet, sich an die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen zu beteiligen. Online-Händler, die Waren verpacken und versenden, müssen sich eigenverantwortlich registrieren und an Recyclingprogrammen teilnehmen. Wenn sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, können sie ebenfalls Pönalen erwarten – entweder durch Bußgelder der zuständigen Behörden oder durch zusätzliche Kosten bei der Versicherung, falls das Risiko der Nichteinhaltung die Deckung beeinflusst.
Dies bedeutet: Die Pönalen liegen bei Nichteinhaltung in der Eigenverantwortung der Online-Händler und nicht beim Versicherer, da die Händler ihre regulatorischen Verpflichtungen gemäß PPWR eigenständig erfüllen müssen.