Die Übersetzung 'BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG' auf Versicherungsdeutsch ist etwas haarig. Und dann auch noch von vielen Gewerbemaklern und Versicherungsgesellschaften unterschiedlich in der Terminologie aufbereitet. Im Kern versichert eine E&O Insurance / Professional Indemnity Insurance / Berufshaftpflicht Versicherung: VERMÖGENSSCHÄDEN am Kunden!
Sofern dein Business eine professionelle Dienstleistung für Geld anbietet und diese unzureichend sei, so sprechen wir von einem Vermögensschaden am Kunden:
Die Unternehmen der USA schreiben aus gutem Grund seit 2022 fast ausnahmslos im B2B eine Zusatzversicherung als Teil der Versicherungspolice vor. Diese Zusatzversicherung (additional insured) ermöglicht es anderen Parteien, als "Zusatzversicherter" schriftlich in die Police aufnehmen zu lassen, was ihnen bestimmte Rechte und Schutz im Rahmen der Police gewährt - AUCH wenn der Versicherungsfall erst später gemeldet wird und die Versicherung wohlmöglich gar nicht mehr bei diesem Anbieter besteht, oder der Versicherungsschutz nicht weitergeführt wird. Die additional insured kann denjenigen Schutz bieten, die nicht der eigentliche Versicherungsnehmer ist, aber für Schäden oder Verluste, die von der ursprünglich versicherten Partei verursacht werden, haftbar gemacht wird. Dies ist besonders hilfreich in Situationen, in denen eine gemeinsame Haftung für einen Vorfall besteht oder in denen eine Partei eine andere Partei mit Dienstleistungen oder Waren beauftragt. Die Zusatzversicherungsklausel soll alle beteiligten Parteien in solchen Situationen vor finanziellem Schaden schützen und bietet eine gewisse Sicherheit, dass alle Parteien im Schadensfall abgesichert sind.
Einer der wichtigsten Parameter, der für diese Art der Versicherung spricht: EIGENSCHÄNDEN aller Mitarbeiter sind mitversichert!
Viel ;-) und die Versicherung stellt dir mal locker 10.000.000 Millionen Euro für Anwaltskosten, Entschädigungskosten und Gerichtsprozesskosten zur Verfügung. Die reine Behauptung eines Kunden, sorgt schon dafür, dass Du die Beweislast umkehren musst, und Rücklagen bedarfst für dein Recht!
Also auf den Punkt gebracht: Schäden, die keine Person oder Sache beschädigen, sondern das Vermögen des Auftragsgebers! In Englisch: Errors and omissions...
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Insbesondere Unternehmensberater, wie die Versicherungsmakler #mitFliege hier!
(Ist sauber bei der Allianz SE nach IHK Standards abgesichert und sogar noch eine kleine Schippe on top gepackt)
Errors and omissions hat nichts mit der general liability insurance (Betriebshaftpflicht) zu tun. Eine Berufshaftpflichtversicherung inkludiert oftmals Personen-, Sach- und Vermögensschäden, aber das nur für spezielle Berufsarten, sodass Du ganz dringend aufpasst, was dein Berater dir für ein Kauderwelsch erzählen tut:
Das Wichtigste in Kürze:
Hole dir einen ersten Überblick bezüglich der verschiedenen Tarife!
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Berätst du im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit andere Auftraggeber oder verwaltest du sogar indirekt oder direkt Vermögen von anderen? Dann benötigst du unbedingt einen Schutz, falls es durch einen Fehler zu einem finanziellen Schaden kommt. Für manche Unternehmer und Selbstständige ist eine Vermögensschadenhaftpflicht daher verpflichtend, damit Vermögensschäden nicht existenzbedrohend werden. Für viele andere Berufszweige ist eine Vermögensschadenhaftpflicht auf jeden Fall empfehlenswert.
Diese Versicherung zählt zu den Berufshaftpflichtversicherungen und ist für viele Berufszweige wichtig; manchmal auch verpflichtend. Insbesondere für Unternehmen, die vermittelnd oder beratend tätig sind oder fremdes Vermögen verwalten und begutachten, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht von besonderer Bedeutung. Als Selbstständiger oder Unternehmer wirst du und deine Mitarbeiter mithilfe der Versicherung vor Schadensansprüchen Dritter geschützt, die durch deine berufliche Tätigkeit einen Vermögensschaden erlitten haben. Meistens haftet hierfür der Verursacher in voller Hohe. Entweder dann mit seinem eigenen Vermögen oder dem Unternehmensvermögen. Und genau jetzt kommt die Vermögensschadenhaftpflicht ins Spiel: Sie kommt entweder ganz oder teilweise für den Schadensersatz auf, je nachdem wie hoch die Vereinbarung über die Versicherungssumme ist.
Erleidet ein Kunde von dir einen finanziellen Verlust, liegt ein echter Vermögensschaden vor. Dieser Verlust muss jedoch aus Versäumnissen, Fehleinschätzungen oder Fehlverhalten von dir bzw. deinem Unternehmen zurückzuführen sein.
Ein unechter Vermögensschaden hingegen entsteht in Folge von Sach- oder Personenschäden.
Generell gilt festzuhalten, dass es für sämtliche Unternehmer und Selbstständige sinnvoll ist, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, die in irgendeiner Form Vermögensinteressen von Dritten wahrnehmen. Manche Berufe sind sogar dazu verpflichtet, sich gegen das Risiko, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, anderen einen versehentlichen Vermögensschaden zuzufügen, abzusichern. Hierzu gehören u. a.: Architekten, Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Versicherungsmakler, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater, Wohneigentumsverwalter, Zwangsverwalter und Inkassounternehmen.
Aber nicht nur in diesen Berufen, sondern auch in diversen Dienstleistungsbranchen haben Auftraggeber indirekt oder direkten Einfluss auf das Vermögen ihrer Kunden. Deshalb ist eine Vermögensschadenhaftpflicht auch für Buchhalter, Handwerker, Journalisten, Werbeagenturen, Übersetzungsbüros, E-Commerce-Anbieter oder Softwareentwickler vonnöten. Denn auch diese Personengruppen bewegen sich oftmals auf einem schmalen Grat zwischen „Erfüllungsgehilfe“ bzw. „Verrichtungsgehilfe“ und Auftragnehmer. In der Regel ist es so, wenn du im Auftrag eines anderen eine Leistung erbringst, bist du laut BGB nicht zwangsläufig für den Fehler verantwortlich. In der Praxis ist dieses Verhältnis aber nur schwer trennbar, weshalb auch Subunternehmer in die Haftung genommen werden können.
Je nach Gewerbe belaufen sich die häufigsten Risiken auf Planungs-, Programmier- oder Beratungsfehler sowie Projektverzögerungen und Rechtsverletzungen. Daraus können dann folgende Schadensansprüche erwachsen:
Auch wenn du der Meinung bist, dass der unterlaufene Fehler recht klein ist, kann dies beim Auftraggeber schon einen immensen Schaden verursachen. Stelle dir einmal vor, du hast als Druckerei für einen Kunden einen Veranstaltungsflyer mit einem falschen Datum erstellt (Zahlendreher). Dies kann dann zum Misserfolg des Events führen. Oder auch Übersetzungsfehler bei internationalen Vertragsverhandlungen kann falsche Anweisungen hervorrufen. Wenn du jetzt keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besitzt, kann die daraus resultierende Schadensforderung unter Umständen zu finanziellen Engpässen oder gar zur Existenzbedrohung führen. Deshalb schützt dich eine Vermögensschadenhaftpflicht vor dem finanziellen Ruin.
Die Versicherungssumme sagt aus, bis zu welcher Höhe ein Schaden bei der Versicherung versichert ist. Wenn der Schaden größer ist, als die vereinbarte Versicherungssumme, musst du als Verursacher für den Rest der Schadenssumme selbst aufkommen. Je nach Tarif und Versicherer fällt die sogenannte Deckungssumme unterschiedlich hoch aus. Je nach Schaden liegt sie zwischen 100.000 Euro/Schadensfall und 1 Million oder mehr für alle Schadensfälle pro Versicherungsjahr.
Wenn du gesetzlich dazu verpflichtet bist, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen, gelten für dich bestimmte Mindestdeckungssummen. Diese kannst du aus den entsprechenden Vorschriften der Kammern entnehmen. Rechtsanwälte müssen sich deshalb mit mindestens 250.000 Euro je Schadensfall absichern. Ein Finanzanlagenvermittler hingegen mit ca. 1,3 Millionen Euro.
Hauptsächlich empfiehlt sich der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für treuhänderische, vermittelnde und beratende Berufe. Hierzu zählen Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Werbeagenturen, Versicherungsmakler und IT-Dienstleister. In all diesen Berufen können nämlich „reine“ Vermögensschäden entstehen, die die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abdeckt.
Der Beitrag hängt ganz vom Berufszweig ab. Ein Beispiel für einen Unternehmensberater: Erzielt er einen Jahresumsatz von 100.000 Euro, kostet ihn die Versicherung jährlich zwischen 146 und 430 Euro. Versichert ist hierbei eine Versicherungssumme von 100.000 Euro bei einem 3-Jahres-Vertrag.
Die Versicherung ist dazu da, bei einem echten Vermögensschaden zu schützen und dich von Schadensersatzansprüchen freizustellen. Im Schadensfall erfolgt zunächst eine Prüfung. Im Falle eines berechtigten Anspruches übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden. Sind die Schadensersatzanforderungen unberechtigt, kümmert sich die Versicherung um die Abwehr der Forderungen.
Allgemein deckt die Versicherung sämtliche beruflichen Ereignisse und Verstöße ab, bei denen du als Selbstständiger, Dienstleister oder Freiberufler einen finanziellen Schaden bei Dritten oder deiner Kundschaft verursacht hast. Gewisse Eigenschäden sind zudem auch versichert.
Hast du aufgrund Fehler oder Versehen einen Vermögensschaden infolge deiner Berufsausübung bei deinen Kunden verursacht, kommt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für reale Vermögensschäden auf. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn aufgrund einer falschen Auskunft oder einer versäumten Frist der Kunde einen Schaden erleidet.
Kurzum: Ein finanzieller Schaden liegt dann vor, wenn du einem Dritten durch unachtsames Verhalten einen finanziellen Schaden zufügst. In der Regel fallen diese Schäden gemeinsam mit den Personen- und Sachschäden in das Einzugsgebiet der Haftpflichtversicherung.
Für viele Berufsgruppen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll und sollte auch – je nach Risiko – direkt bei der Gründung abgeschlossen werden. Manchmal werden dir auch von verschiedenen Anbietern Rabatte angeboten, wenn du einzelne Versicherungen miteinander kombinierst. Insgesamt lohnt es sich jedoch aber, ausgiebig die Vermögensschadenhaftpflicht zu vergleichen, damit du die richtige Versicherung, die sich an deine eigenen Bedürfnisse anpasst und auch alle gewünschten Leistungen abdeckt, auswählst.