Die "Bundes-Notbremse" gilt seit dem 21.04.2021 mit 14.076 Meldungen pro Tag und die Fallzahlen sind rasant gesunken...
Eins kann dem Mittelstand, also Ihnen und mir gesagt werden:
... wenn Sie sich durch eine Errichtung eines Corona Testzentrums engagieren und vieles mehr, dann sollten Sie jetzt einen Schutzengel an Ihrer Seite haben, der Sie vor finanzieller Schräglage bewahrt, wenn auch Ihre Energie diese lange Zeit nicht mehr trägt:
Es sind mehrere Hilfepakete für Gewerbebetreibende beschlossen worden, die auch Kleinunternehmern, Freiberulfern und Solo-Selbstständigen mit Millarden-Rettungspaketen die Schlinge um den Hals etwas lockern sollen:
In den folgenden Antworten geht es, wie bei den individuell zugeschnittenen Gewerbeversicherungen, um ihre privaten Versicherungsbedingungen, sofern es zu einem Corona fall kommen sollte.
Eine private Krankentagegeldversicherung ist ein langfristiger Sicherungsbaustein, speziell für das Einkommen von Selbstständigen. Ein kurzfristiger Abschluss, lediglich motiviert durch die Coronasituation, ist nicht sinnvoll, da viele Verträge eine Wartezeit von 3 Monaten vorsehen.
Ja. Hier greift §56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Erleiden Sie durch eine verordnete Quarantäne einen Verdienstausfall, steht Ihnen grundsätzlich ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung zu. In den ersten sechs Wochen bemisst sich die Entschädigung am Verdienstausfall, danach in Höhe des Krankengeldes (ca. 70%). Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt. Die Frist beträgt 3 Monate.
In der Regel nicht. Eine klassische Betriebsunterbrechungsversicherung erfordert zumeist einen Sachschaden als leistungsauslösendes Ereignis. In vielen Bedingungen sind Seuchen explizit ausgeschlossen, daher fällt das Coronavirus auch nicht unter „unbenannte Gefahren“.
Ein Virus ist in der Regel kein Leistungsauslöser innerhalb der Inventarversicherung. Sollte das Betriebseigentum in irgendeiner Weise vom Coronavirus betroffen sein und von Amtswegen beschlagnahmt oder zerstört werden müssen, kann ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung geprüft werden.
Die Ertragsausfallversicherung ist eine Sachversicherung. Sie setzt daher einen Sachschaden als Leistungsfall voraus. Die Folgen einer Virusausbreitung fielen demnach nicht unter den Versicherungsschutz.
In der Regel sind Schäden, durch Verzögerung der Beförderung, in der Warentransportversicherung ausgeschlossen. Um mögliche Entschädigungen durch Lieferfristüberschreitungen oder Mehrkosten bei Transporten zu klären, müssen die Bedingungen der jeweiligen Police gesondert geprüft werden.
Rückwirkend zum 1.März 2020 wurden aufgrund der Corona-Pandemie zusätzliche Erleichterungen für Unternehmen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Konkret:
Zum Thema Corona/ COVID-19 gibt es mittlerweile unzählige Informationen. Viele davon – vor allem in den Sozialen Netzwerken – entsprechen nicht der Wahrheit und verbreiten nur Panik und Angst. Informieren Sie sich daher nur über offizielle Plattformen der Bundesregierung oder anerkannter Institutionen.
Seriöse Informationsquellen: