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Motorradversicherung

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Motorradversicherung: Die Haftpflicht braucht jeder Biker

Als Motorradfahrer brauchen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung. Ergänzend können Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Bike bezahlt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Zusammenprall mit Wildtieren. Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen Motorrad auch, wenn Sie selbst Unfallverursacher sind.

Prämie runter durch Rabatte und schadenfreie Jahre
Auch in der Motorradversicherung gibt es Prämiennachlässe für bestimmte Fahrergruppen, zum Beispiel für Frauen, Beamte, Garagenparker und Wenigfahrer. Wie beim Auto gibt es in der Motorradversicherung auch Schadenfreiheitsrabatte für jahrelanges Fahren ohne Versicherungsschäden – auf bis zu 25 Prozent des Regelbeitrags können Sie den Beitrag zu Ihrer Motorradhaftpflicht drücken, wenn Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.

Sparen Sie Beiträge mit einer günstigeren Motorradversicherung
Wer als Biker noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt hat, zahlt in der Motorradversicherung deutlich höhere Beiträge. Besonders für junge Leute lohnt es sich deshalb, die Angebote zu vergleichen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Stichtag für die Kündigung des alten Vertrags ist der 30. November.



Aus blau wird grün: Das neue Mopedkennzeichen und wer es braucht

Aus blau wird grün: Das neue Mopedkennzeichen und wer es braucht

Seit dem 1. März gelten die neuen Mopedkennzeichen – aus blau wird grün. Mofas, Mopeds und Roller dürfen dann nur noch mit einem grünen Versicherungskennzeichen auf die Straße. Das neue Kennzeichen ist zwölf Monate gültig und zeigt: Für dieses Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung. Es gilt für motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 45 Stundenkilometer.

Unter die Versicherungspflicht fallen hierzulande rund 1,7 Millionen Fahrzeuge, darunter auch E-Bikes, motorisierte Krankenfahrstühle, Quads und Stehroller, besser bekannt unter dem Markennamen Segway. Die wiegen rund 50 Kilogramm und erreichen maximal 20 Kilometer in der Stunde. Auf öffentlichem Grund und Boden war deren Betrieb übrigens zunächst verboten. Die ersten Genehmigungen wurden dann 2006 in Hamburg für Stadtrundfahrten erteilt. Seit Mitte 2009 ist die Nutzung auf Basis einer Einzelbetriebserlaubnis deutschlandweit erlaubt. Segways sind ein teures Spielzeug. Zwischen acht- und zehntausend Euro kostet der Spaß auf zwei Rädern. Nicht jeder Versicherer bietet dafür auch den passenden Teilkaskoschutz.

Die Unfallstatistik für Fahrzeuge mit Mopedkennzeichen zeigt: Gerade jüngere Verkehrsteilnehmer verursachen besonders häufig Unfälle mit Personenschaden. Viele Versicherer ziehen daraus ihre Konsequenzen und verlangen von Versicherten unter 23 Jahren mehr Beitrag. Ein Unternehmen zieht die Grenze erst bei 29 Jahren. Aber keine Angst: Insgesamt sind die Beiträge für Mofas und Mopeds im Vergleich zum Vorjahr wenig oder gar nicht gestiegen. Das kann im Einzelfall allerdings deutlich anders aussehen. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter klaffen manchmal Beitragsunterschiede von mehreren hundert Prozent. Fragen Sie uns einfach nach den Details.


Auf zwei Rädern durch den Frühling

Auf zwei Rädern durch den Frühling

Fahrrad fahren liegt im Trend. Es macht Spaß, hält gesund, erspart die lästige Parkplatzsuche und schont die Umwelt. Gerade im Frühling ist die Bewegung in frischer Luft besonders gefragt. Mittlerweile lassen sich die Menschen hierzulande ihr Fahrvergnügen einiges kosten. Für ein neues Zweirad legen sie im Durchschnitt knapp 600 Euro hin, aber nach oben scheint es keine Grenze zu geben. Preise von 3.000 Euro und mehr sind heute keine Seltenheit mehr. Das gilt insbesondere für Fahrräder mit Elektromotor, sogenannte Pedelecs. 

Dank der elektrischen Tretunterstützung erreichen Fahrer hier in der Regel Geschwindigkeiten von bis zu 25 Kilometer in der Stunde. Ist das Gefährt nicht schneller, gelten dieselben Verkehrsregeln wie für herkömmliche Fahrräder, die nur mit Muskelkraft betrieben werden. Man braucht also weder einen Führerschein noch eine gesonderte Versicherung und muss den Fahrradweg benutzen. Fährt das Pedelec hingegen schneller und schaltet sich der Motor erst bei 45 Stundenkilometer ab, muss ein Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein und braucht einen Führerschein der Klasse AM. Außerdem ist, ebenso wie für Mofas oder Mopeds, ein Versicherungskennzeichen erforderlich. 

Mit steigenden Preisen wächst das Interesse, das Zweirad gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern. Fahrräder mit und ohne Motor schützt eine Hausratversicherung, allerdings nicht immer standardmäßig. Zudem gelten meistens Höchstsummen je Schaden. Oft sind diese aber zu niedrig, gerade wenn der Vertrag bereits vor einigen Jahren abgeschlossen wurde. Wer sich also ein wertvolles Zweirad zugelegt hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob sein Hausratvertrag noch seinem Bedarf entspricht. Eine gute Beratung zahlt sich auf jeden Fall aus. Dann sind manchmal sogar bessere Leistungen zum selben oder einem niedrigeren Beitrag möglich.


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