Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung - denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein angegebenen Betrieb und seine Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten oder aus der Ausübung der genannten beruflichen Tätigkeit.
Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht für den Versicherungsnehmer sowie seine Angestellten gegen
Als Personenschaden wird ein Schadenereignis bezeichnet, welches die Verletzung, Vergiftung oder den Tod einer oder mehrerer Person(en) zur Folge hat.
Als Sachschaden wird ein Schadenereignis bezeichnet, welches die Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes oder eines Tieres zur Folge hat.
Ein Vermögensschaden in der Betriebshaftpflicht ist eine finanzielle Einbuße, welche in Geld messbar ist und aufgrund eines vorher eingetretenen Personen- oder Sachschadens entstanden ist.
Die Aufgaben einer Haftpflichtversicherung teilen sich wie folgt auf:
Folgende Risikobereiche sind bei einigen Versicherern automatisch eingeschlossen:
Folgene Risikobereiche können optional in den Vertrag eingeschlossen werden:
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.
Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet - dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte. Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, sollten sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht schützen.
Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden ab. Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen - solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.