Die Mindestgrößen im Vorsorgebereich werden auf 1.000 EUR mtl. festgelegt, unabhängig vom Tätigkeitsstatus der einzelnen Person (angestellt, selbständig, beamtet, Student etc.). Darüber hinaus gelten in bestimmten Bereichen prozentuale Zielgrößen in Abhängigkeit vom Nettoerwerbs- respektive Nettogesamteinkommen.