Umlageversicherung » U1 Mitarbeiter Ausgleichsverfahren bei der Krankenkasse berechnen?


Deine Vorteile in Kürze: Erfahre alles, was du über die Umlageversicherung wissen musst.

  • Nach 6 Wochen werden 50-70 % des Bruttogehaltes erstattet
  • Bei Mutterschaft bekommst du als Arbeitgeber die volle Höher zurückerstattet
  • Erfahre, wer nicht Umlagepflichtig ist
  • Wisse, dass Du bei Umlage 1 massiv sparen kannst - ABER echt nur mit Expertenberatung, die Du hier vereinbaren kannst.

Immer wieder kommt es zu schweren Arbeitsunfällen oder Krankheiten deiner Mitarbeiter. Dieser fällt dann oftmals längere Zeit aus. Oder aber eine Mitarbeiterin bekommt ein Kind und ist längere Zeit in Karenz. Damit du nicht selbst alles aus deiner Tasche bezahlen musst, gibts die Umlageversicherung. Erfahre hier alles, was du über die Umlageversicherung wissen musst.


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Was ist die Umlageversicherung?

Fällt ein Mitarbeiter durch eine Krankheit oder durch den Mutterschutz für eine längere Zeit aus, bekommst du einen Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung zurückerstattet - die sogenannte Umlageversicherung. Bei Mutterschaft bekommst du als Arbeitgeber die volle Höhe zurückerstattet (U2), bei Krankheit einen Teil (U1).

 

 

Wer unterliegt der Umlagepflicht?

Bei der Teilnahme an der U1 bzw. U2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet. Die Umlage ist für jeden Mitarbeiter abzugeben, auch wenn du nur Aushilfen hast. 

 

 

Welche Kosten werden bei der U1 erstattet?

Fällt der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen aus, werden je nach gewähltem Tarifes 70 - 50 % des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts erstattet. 

 

 

Wer fällt unter die U2?

Die sogenannte U2 tritt in Kraft, wenn eine Mitarbeiterin ein Kind bekommt und deshalb für längere Zeit ausfällt. Auch die U2 ist von allen Arbeitgebern verpflichtend zu bezahlen. Diese muss für jeden Mitarbeiter bezahlt werden. Auch wenn keine Frauen beschäftigt sind

Hier werden 100 % des Bruttoentgelts erstattet. Zusätzlich werden die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung erstattet

 

Wer ist nicht umlagepflichtig?

Jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, ist umlagepflichtig.

Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen: U1- pflichtig sind nur Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Nicht umlagepflichtig sind zudem jene Unternehmen, die nicht auf Gewinn aus sind. Denn für diese ist die Entgeltfortzahlung an ihren Arbeitnehmer kein wirtschaftliches Risiko. Hierzu zählen:

  • öffentliche Arbeitgeber
  • Zivile Arbeitskräfte bei ausländischen Stationierungskräften
  • Hausgewerbetreibende und Heimarbeiter
  • Mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Unternehmens.
  • Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätte

 

 

Umlage 1: Lohnfortzahlung vom Selbstständigen für seine Angestellten wird umgelegt...

Die Verdienstfortzahlung eines Nicht-Selbständigen, also all deiner Angestellten, muss von Dir bis zur Woche 6 geleistet werden und wird über die Umlage 1 im Protensatz 50% bis 85% zurückerstattet.

Durch die Umlagezahlung (U1) bekommst Du bei Krankentagen deiner Angestellten den gewählten Leistungssatz zurück. Hier werden je nach Krankenkasse von 50% bis 80% deines Arbeitsentgelts erstattet und das somit für die geleisteten Bruttokosten von 43 Tagen.

 

 

Was verdient deine Management-Assistenz, dein Top-Verkäufer oder dein Angestellter Geschäftsführer?

Hinweis: Hoffentlich Über-Bezahlst auch Du deine Angestellten [natürlich nicht die unerfolgreichen Sales-MA], wie es Vorbilder/Leader Grant Cardone, Bill Gates oder Jim Rohn getan haben.

Nehmen wir einfach für einen der gewählten einen Bruttolohn von 5.000 EUR im Monat, also lockeren 60.000€ im Jahr an. Das heißt, bei einer 5-Tage-Woche und einer Krankschreibung (z.B. Corona Quarantäne-Zeit) von 14 Tage, kommen wir auf 10-Arbeitstagen.
Das sind 50% entgangene Arbeitszeit /-kraft, die Du mit 2.500 EUR (exklusive Opportunitätskosten) zum Ende des Monats durch den Arbeitsvertrag entlohnen wirst.
Diese 2.500€ Verlust werden je nach Erstattungssatz mit 50%, also 1.250€ bis zu maximal 80% (2.000€) zurückerstattet. Dahinter steckt das Umlagepflichtprinzip: U1


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