Gründe, warum ein Unternehmen nur im eigenen Land versichert werden kann
Die allgemeine Vertragsgrundlagen stellen die Basis für den Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer dar. Hierüber werden auch die gegenseitigen Rechte und pflichten geregelt.
Neben dem Antrag, der Police oder dem Nachtrag, der Kundeninformation des Produktes und der Bedingungen, sowie sonstigen ggf. vorhandenen Sondervereinbarungen gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Da die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland jedoch bei einem Unternehmen, welches keinen Hauptsitz in Deutschland hat, in der Regel nicht greift, ist es für einen Versicherer daher nicht möglich diesen zu versichern.
Anders stellt sich die Situation dar, wenn dein Kunde seinen Hauptsitz in Deutschland und zusätzlich z.B. ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung im Ausland gründet.
In dieser Situation besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer deinen Kunden "ins Ausland begleitet". Hierbei nutzt der deutsche Versicherer sein "Netzwerk von Versicherern" um den gewünschten Versicherungsschutz im Ausland darzustellen.
Die Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die deutsche "Mutter" bei dem Versicherer versichert wird.
Ausnahme: Hiscox bietet die meisten ihrer Antragsmodelle (VSH / BHV / Sach) auch für Unternehmen in Österreich an. Wenn also dein Kunde in eins der Antragsmodelle/ Zielgruppen-Konzepte von Hiscox passt, hast du eine Möglichkeit diesen Kunden, trotz Hauptsitz in Österreich, zu versichern. Zielgruppen sind zum Beispiel Bürobetriebe, Online-Shops, Fotografen, Heilnebenberufe, Vereine, die IT Branche oder Dienstleistungs- und Beraterunternehmen.