Ein Unfall ist immer ein Drama, aus dem nur ein Schutzengel oder eben ein versierter Profi schnell helfen kann. Richtiges Verhalten ist das A und O, doch da wir Menschen nicht immer in diese Situation geraten, stehen wir uns meisten selbst im Wege. Jetzt gibt es Hilfe, die nicht nur Dir, sondern auch mir ganz viel Arbeit und Service abnimmt.
NextGI stellt seinen Kunden den Servicepartner "Hüsges Gruppe - Die Gutachter" den kompetentesten Schadenservice Ansprechpartner aus Deutschland zur Seite mit dem alle Themen ohne Kosten für Dich erledigt werden. Du erhältst Erst-Hilfe, Abschlepper, Anweisungen und die Damen und Herren übernehmen auch noch die Auseinandersetzung mit den Versicherungsgesellschaften. Du sollst einfach nur nach Hause kommen, dein Auto repariert werden und alle Schäden von den Profis best möglich abgedeckt werden:
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Bist Du bereits über uns versichert? Dann zu den Profi Schadengutachtern hier.
Bist Du noch nicht über uns versichert, dann halte dich an diese Ratschläge.
Deine KFZ Versicherung kann vor dem eingetretenen Unfall oder Autoschaden nicht bewahren, sondern nur vor den finanziellen Folgen. Wenn tatsächlich ein Missgeschick passiert, dann handeln wir in dieser Situation meistens mit viel Aufregung, obwohl wir einen kühlen Kopf bewahren sollten:
Zu deinen Vertragspflichten („Obliegenheiten“) gehört die Schadenminderung. Das bedeutet, sie müssen alles unternehmen, um den Eintritt eines unmittelbar drohenden Schadens abzuwenden und die Folgen eines bereits eingetretenen Schadens so gering wie möglich zu halten. Im Anschluss sollten sie den Versicherer schnell über den Schadensfall informieren.
In den Vertragsbedingungen heißt es häufig, der Schaden sei unverzüglich zu melden. Juristen übersetzen das mit „ohne schuldhafte Verzögerung“. Auch das ist nicht gerade konkret. Mehr als eine Woche sollte man sich mit der Meldung auf keinen Fall Zeit lassen. Sind allerdings vertraglich Fristen vorgegeben, müssen die eingehalten werden. Andernfalls ist der Schutz in Gefahr. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an: Wer durch den Schaden selbst ernsthaft verletzt oder traumatisiert wurde, kann in der Regel auf längere Fristen vertrauen.
Neben der unverzüglichen Information des Versicherers haben Versicherte die Pflicht, die Schadenshöhe nachzuweisen. Nach einem Einbruch sollte zum Beispiel für die Hausratversicherung so schnell wie möglich eine Liste der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände erstellt werden. Auf Verlangen muss der Versicherte zudem jede Auskunft erteilen, die der Versicherer braucht, um Leistungspflicht und Schadenumfang zu prüfen. Wer Ärger mit der Versicherung vorbeugen will, sollte deshalb regelmäßig eine „Hausrat-Liste“ erstellen und insbesondere zu Wertgegenständen auch Kaufnachweise oder sonstige Belege zum Wert sowie Fotos beifügen. Diese Unterlagen sollten an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.